Schwangerschaft
| Entbindungstermin | Mutterpass | Schwangerschaftsvorsorge |
| Ultraschalluntersuchung | 3D/4D Ultraschalluntersuchung | Ersttrimesterscreening |
| Dopplersonographie |
Ultraschalluntersuchungen
Insgesamt drei Ultraschalluntersuchungen sind nach den gültigen Mutterschaftsrichtlinien bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf, für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse vorgesehen. Diese sollen jeweils in der 9. - 12. Woche, der 19. - 22. Woche und der 29. - 32. Woche durchgeführt werden. Ergeben sich hierbei Auffälligkeiten, kann die weiterführende Diagnostik einschließlich der Gefäßflussmessung mit Farbdopplerultraschall bei uns durchgeführt werden.
Falls Sie den Wunsch haben, die Entwicklung Ihres Babys in kürzeren Abständen im Ultraschall mitzuerleben, empfehlen wir Ihnen zwischen den Terminen um die 15. und 26. Woche und am Ende der Schwangerschaft zur Bestimmung des Geburtsgewichtes weitere Kontrollen, die Sie gerne mit uns vereinbaren können.
Desweiteren bieten wir Ihnen eine erweiterte Organscreeninguntersuchung in der 22.-24 Schwangerschaftswoche zum Ausschluss von angeborenen Veränderungen beim Kind, soweit diese durch Ultraschall möglich sind, an.