Vorsorge

Die jährlich gesetzliche Krebsfrüherkennung ist eine wichtige Untersuchung für die Gesundheit der Frau. Je früher eine Krebserkrankung erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen.

Hierzu zählt die jährliche Genitaluntersuchung für Frauen ab 20 Jahren:

  • Gezielte Anamnese mit Fragen nach Veränderungen und Beschwerden
  • Inspektion des Muttermundes
  • Gynäkologische Tastuntersuchung (ab 50 verbunden mit der Tastuntersuchung des Enddarmes)
  • Befundmitteilung mit anschließender Beratung
  • Zervixkarzinom-Screening – die Untersuchungsangebote zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs sind seit 2020 abhängig vom Alter der Frau:
    – Frauen zwischen 20 und 34 Jahren erhalten diese einmal jährlich
    – Frauen ab 35 Jahren erhalten alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Testung) bestehend aus Pap-Abstrich und HPV-Test, je nach Befund wird der Abstand evtl. angepasst
  • Brustkrebs

Sowie die jährliche Brustuntersuchung für Frauen ab 30 Jahren gemeinsam mit der Genitaluntersuchung:

Vaginale Ultraschalluntersuchungen

Durch eine vorsorglich durchgeführte Ultraschalluntersuchung des Unterbauches lassen sich sehr frühzeitig Veränderungen an den Eierstöcken (Zysten oder Tumorbildungen) oder an der Gebärmutter (z.B. Myome oder schwerwiegende Veränderungen der Schleimhaut) erkennen. Diese Leistung ist eine Selbstzahlerleistung und wird auch von den privaten Krankenkassen übernommen.

Brustultraschalluntersuchungen

Statistisch gesehen erkrankt jede 8. Frau an Brustkrebs. Je früher der Tumor entdeckt wird, desto höher sind die Heilungschancen. Gerade bei dichtem Brustdrüsengewebe, welches vor allem bei jüngeren Frauen vor den Wechseljahren vorkommt, hat der Brustultraschall seine Stärken in der Erkennung von Zysten und kleinen  Tumoren. Mit einem hochfrequenten Spezialultraschallkopf wird die Brust einschließlich der Lymphabflussgebiete im Bereich der Achselhöhlen untersucht. Die Sonographie ist eine risikolose, da strahlenfreie Vorsorgemaßnahme. Sollte ein auffälliger Befund erhoben werden, sind meist zunächst Kontrollen vorgesehen. Bei hochverdächtigen Befunden können wir in der Praxis eine Ultraschall-gesteuerte Stanzbiopsie des auffälligen Befundes in Lokalanästhesie durchführen. Hierbei werden mit einer dünnen Biopsienadel Proben entnommen, die zur histologischen Untersuchung geschickt werden, so dass nach ein paar Tagen Klarheit herrscht, ob der Befund operativ entfernt werden muss oder weiter beobachtet werden kann. Falls in Ihrer Familie ein besonderes Risiko für Brustkrebserkrankungen vorliegt, stimmen wir die Intervalle der sinnvollen Brustkrebsvorsorge individuell mit Ihnen ab.

 
Link zur IGeL-Ultraschall-Bewertung des Berufsverbandes:

https://www.bvf.de/aktuelles-presse/artikel/informieren-statt-verbietenigel-ultraschall-bewertung-vom-patientenbeauftragten-stefan-schwartze/

 

Sollten sich im Gebärümutterhalsabstrich, der im Rahmen der Krebsvorsorge gemacht wird, Auffälligkeiten oder eine anhaltende HPV-Infektion nachweisen, ist nach den neuen Leitlinien des organisierten Krebsfrüherkennungsprogramms von 2020 eine Abklärungskolposkopie erforderlich, die nur von zertifizierten Ärzten durchgeführt werden sollte (Kolposkopiediplom). Die Untersuchung ähnelt der normalen gynäkologischen Untersuchung. Wie bei dieser wird der Muttermund mit Hilfe eines Speculums dargestellt und mittels Kolposkop unter Vergrößerung sowie zusätzlichen Anfärbetests genau untersucht. Sie kann daher nicht während der Menstruation durchgeführt werden. Sollten sich Auffälligkeiten ergeben, können direkt Proben entnommen und zur histologischen Untersuchung eingeschickt werden. Nach Eingang aller Befunde erfolgt eine Besprechung mit Ihnen mit einer Empfehlung des weiteren Vorgehens. Diese Untersuchung bieten wir auch für Patientinnen fremder Praxen an. 

Informationsflyer der AGCPC (Arbeitsgemeinschaft Zervixpathologie und Kolposkopie: hier

Broschüre zur Thematik „Was bedeutet ein auffälliger PAP-Abstrich bei der gynäkologischen Krebsfrüherkennung“ von Herrn Prof. R. Lellé (Ehrenmitglied der AGCPC) finden Sie hier

Frauenärzte sind wichtige Ansprechpartner für Mädchen, junge Frauen und ihre Eltern, denn oftmals verspüren diese Unsicherheiten und Berührungsängste, wenn es um den ersten Besuch in einer Frauenarztpraxis geht. Vor diesem Hintergrund bietet die „Mädchensprechstunde – M1“ einen niedrigschwelligen, unbefangenen Erstkontakt für die frauenärztliche Beratung und Begleitung in einer sensiblen Lebensphase. Ganz wichtig: Eine Untersuchung auf dem gynäkologischen Stuhl gehört nicht zur M1! Eine orientierende Untersuchung der Pubertätsentwicklung (Brustentwicklung, Schambehaarung) kann jedoch sinnvoll sein, findet aber nur mit ausdrücklichen Zustimmung statt. Zusätzlich gehört die Überprüfung des Impfbuchs auf fehlende Impfungen oder fällige Auffrischimpfungen dazu, wozu der Impfpass mitgebracht werden sollte. Auf  Wunsch können erforderliche Impfungen auch sofort verabreicht werden.

Die Mädchensprechstunde M1 wird speziell BKK-Versicherten zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr angeboten (hier eine Liste von allen teilnehmenden Kassen: https://www.kvbawue.de/api-file-fetcher?fid=4902), jedoch sind selbstverständlich alle Mädchen bei uns willkommen. 

Fragebogen zur Sprechstunde zum Herunterladen und Ausfüllen:https://www.kvbawue.de/api-file-fetcher?fid=4905

Verhütung

Kombinierte Pille

Die Pille hemmt bei regelmäßiger Einnahme den Eisprung und ist somit ein sehr sicheres Verhütungsmittel, das insbesondere von jungen Frauen oft verwendet wird. Auch vermindert die Pille Beschwerden durch starke, schmerzhafte Blutungen, der Zyklus hierunter ist sehr regelmäßig. Die meisten Präparate haben einen positiven Effekt auf die Haut. Seltene Nebenwirkungen sind das Auftreten von Kopfschmerzen, Gewichtszunahme oder Thrombosen. Daher verordnen wir die Pille nur nach gründlicher Anamnese und in Kenntnis individueller Risikofaktoren. Die meisten Nebenwirkungen treten allerdings nur die ersten Wochen auf und verschwinden in der Regel wieder nach längerer Einnahme. Es stehen mittlerweile viele verschiedene Hormonkombinationen zur Verfügung, unter anderem auch Pillen mit einem natürlichen (bioidentischen) Östrogen, so dass individuell ein passendes Präparat gefunden werden kann. Bei vielen Patientinnen dient die Anwendung der Pille neben einer sicheren Verhütung mitunter zur Therapie zyklusbedingter Beschwerden.

Östrogenfreie Pille = reine Gestagenpille

Mittlerweile gibt es verschiedene östrogenfreie Pillen, die z.B. auch in der Stillzeit eingenommen werden können oder auch beim Vorliegen von Kontraindikationen (Gegenanzeigen) für Östrogene wie erhöhte Thromboseneigung, Migräne mit Aura und Herz-Kreislauferkankungen.

Verhütungsring

Der Verhütungsring ist ein flexibler Kunststoffring, den man selbst in die Scheide einführt. Dort bleibt er für 3 Wochen, in denen er konstant geringe Mengen an Hormonen abgibt. Ähnlich wie bei der Pille sorgt eine Kombination aus Östrogen und Gestagen für das Ausbleiben des Eisprungs. Nach Entfernung des Rings kommt es während der einwöchigen Pause zu einer Menstruationsblutung. Die Sicherheit ist wie bei der Pille hoch, die möglichen Nebenwirkungen eher geringer oder ähnlich. Es muss jedoch im Gegensatz zur Pille nicht mehr an die tägliche Einnahme gedacht werden.

3-Monatsspritze

Die 3-Monatsspritze bietet Ihnen eine sichere Verhütung mit niedrig dosiertem Gelbkörperhormon. Diese Verhütungsmethode eignet sich insbesondere für Frauen bei Östrogenunverträglichkeit (z.B. hormonell ausgelöste Migräne) oder bei Anwendungsproblemen anderer Verhütungsmethoden. Bei Frauen unter 30 Jahren ist diese Methode jedoch nicht empfohlen, da bei frühem Einsatz das Osteoporoserisiko aufgrund des Östrogenmangels erhöht ist. 

Hormonspirale

Die Hormonspirale hat die Form eines T und besteht aus einem Kunststoffkörper, der ein Gestagendepot enthält. Sie wird während der Periodenblutung ambulant in der Praxis in die Gebärmutter eingelegt. Das Hormondepot der Spirale gibt täglich ganz geringe Mengen Gestagen ab. Dies führt dazu, dass sich die Gebärmutterschleimhaut nicht aufbaut und der Zervixschleim dickflüssiger und somit für Spermien aber auch für Infektionserreger schwer passierbar wird. Die Blutungen werden unter der Hormonspirale kürzer und weniger schmerzhaft oder bleiben ganz aus. In den ersten 3 bis 6 Monaten treten häufig Zwischenblutungen auf. Die Hormonspirale ist auch für die Anwendung in der Stillzeit zugelassen. Es gibt kleinere Spiralen, die 3 bzw. 5 Jahre liegen bleiben können und eine etwas größere Spirale für Frauen, die bereits Kinder geboren haben, die mittlerweile bis zu 8 Jahre liegen bleiben kann. Es sollte alle 6 Monate eine Lagekontrolle mittels Ultraschall erfolgen. 

Kupferspirale

Die Kupferspirale besteht aus einem kleinen Plastikkörper, der mit einem feinen Kupferdraht umwickelt ist, und enthält keine Hormone. Sie liegt in der Gebärmutter und gibt Kupferionen ab, die die Beweglichkeit der Spermien einschränken und die Gebärmutterschleimhaut verändern, so dass sich keine befruchtete Eizelle einnisten kann. So verhindert sie ziemlich sicher eine Schwangerschaft. Die Spirale wird ambulant in der Praxis während der Blutung eingesetzt, da während dieser Zeit der Gebärmutterhals leicht geweitet ist. Die Liegedauer der Spirale beträgt je nach Spirale 3-10 Jahre, der richtige Sitz sollte alle 6 Monate mittels Ultraschall kontrolliert werden.

Kondome bieten den einzig wirksamen Schutz gegen AIDS und andere sexuell übertragbare Erkrankungen. Sie sind nahezu überall erhältlich und stellen keine chemische oder hormonelle Belastung für den Körper dar. Kondome eignen sich als zusätzliche Verhütung bei vergessener Pille oder auch für Paare, bei denen eine Schwangerschaft zwar nicht geplant ist, aber möglich wäre. Bitte bei Kondomen auf sorgfältige Handhabung und das Verfallsdatum achten!

Die natürlichen Methoden basieren auf der Tatsache, dass jede Frau nur wenige Tage im Monat fruchtbar ist. Die Temperaturmessmethode funktioniert als Empfängnisverhütung an fruchtbaren Tagen, an denen Sex dann Tabu sein sollte, aber auch bei Kinderwunsch. Man benötigt ein Fieberthermometer, Vordrucke für die Temperaturkurve sowie etwas Zeit für die Beschäftigung mit der Methode. Zunächst muss der Zyklus über einige Monate beobachtet werden. Es gibt auch unterschiedliche Verhütungscomputer, die als Hilfsmittel eingesetzt werden, um fruchtbare und unfruchtbare Tage zu bestimmen. Diese Verhütungsmethode ist nicht für jede Frau geeignet, da viele Störfaktoren (unregelmäßiger Tagesrhythmus, Infektionen) diese beeinflussen. 

Die „Pille danach“ sollte so früh wie möglich, kann je nach Präparat bis zu 3 bzw. 5 Tage nach ungeschütztem Verkehr eingenommen werden und verhindert dann in ca. 90-95% der Fälle eine ungewollte Schwangerschaft. Sie sollte nur in Ausnahmefällen und nach Beratung durch einen Apotheker oder Arzt eingenommen werden, insbesondere, wenn der Geschlechtsverkehr um den Eisprung herum stattgefunden hat. Ebenfalls bis zu 5 Tage nach ungeschütztem Verkehr kann die Kupferspirale notfallmäßig (Selbstzahlerleistung) eingesetzt werden und dann zur weiteren Verhütung verbleiben.

Schwangerschaft

Unsere Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen führen wir sorgfältig entsprechend der aktuellen Mutterschaftsrichtlinien durch. Darüber hinausgehend sind wir beide bemächtigt, das Zweittrimesterultraschallscreening durchzuführen, die genetische Beratung für den NIPT-Test (nicht invasiver Pränataltest) sowie die Dopplersonographie. Daher sind wir auch in der Lage, Risikoschwangerschaften in unserer Praxis umfassend zu begleiten und zu beraten.

  • Toxoplasmose und CMV (Cytomegalievirus)
    Diese Infektionen sind für die Mutter an sich harmlos. Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft sollte unbedingt vermieden werden, da sie zu Fehl-, Früh- und Totgeburten sowie zu schweren Schäden an Augen und Gehirn des Kindes führen kann. Toxoplasmose wird durch nicht ausreichend erhitztes Fleisch oder Katzenkot übertragen, CMV durch Ausscheidungen von Kleinkindern (Speichel, Urin, Tränen). Hat man die Krankheit bereits gehabt, finden sich entsprechende Antikörper im Blut.
  • B-Streptokokken-Infektion
    Während der Schwangerschaft sind Infektionen der Mutter mit Streptokokken der Gruppe B bedeutsam, da sich das Kind bei der Geburt unter Umständen folgenschwer damit infizieren kann. Unter medizinischen Gesichtspunkten kann es sinnvoll sein zu wissen, ob eine Schwangere in den letzten Schwangerschaftswochen mit B-Streptokokken infiziert ist oder nicht. In der gültigen Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe wird zu einem Screening aller Schwangeren in der 36. Schwangerschaftswoche geraten. Derzeit ist ein solches Screening aber nicht Teil der Mutterschaftsrichtlinien und daher auch keine Kassenleistung. Schwangere Frauen ohne besondere Risiken können den Test als so genannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in Anspruch nehmen, müssen ihn dann jedoch selbst bezahlen (ca. 30 Euro).
  • Ultraschalluntersuchung im Rahmen des Nicht-invasiver Pränataltest NIPT (s.u.)
  • Präeklampsiescreening (s.u.)
  • Akupunktur (z.B. geburtsvorbereitend)

Viele Paare möchten so früh wie möglich die Entwicklung ihres Kindes mitverfolgen. Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge besteht die Möglichkeit, eine Screening-Untersuchung auf Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) und Trisomie 13 (Pätau-Syndrom) vornehmen zu lassen. Bei den Trisomien handelt es sich um eine Chromosomenstörung (das entsprechende Chromosom liegt dreifach statt doppelt vor). Sie sind in den meisten Fällen nicht erblich bedingt, sondern entstehen spontan und häufiger bei einem höheren mütterlichen Alter (ab etwa 35 Jahren) und können schon früh in der Schwangerschaft  nachgewiesen werden.

Versicherteninformation Gemeinsamer Bundesausschuss 

NIPT ist ein Screeningverfahren, das Hinweise auf das Vorliegen der häufigsten Chromosomenstörungen (Trisomie 21, 18 und 13) beim ungeborenen Kind liefert. Der NIPT nutzt die zellfreie fetale DNA, die aus abgeschilferten Zellen der Plazenta stammt und im mütterlichen Blut zirkuliert. Wir verwenden das CE-zertifizierte Testverfahren VeriSeq NIPT Solution v2 von Illumina

Neben den genannten Trisomien kann, falls gewünscht, zusätzlich eine Bestimmung des kindlichen Geschlechts oder eine Untersuchung auf  Anomalien der Geschlechtschromosomen (Turner-, Triple-X-, Klinefelter-, XYY-Syndrom) erfolgen. 

Der Test ist ab der 11. Schwangerschaftswoche durchführbar (10+0 p.m.). 

Seit dem 01.07.2022 werden die Kosten für die Untersuchung auf die Trisomien 21, 18 und 13 in begründeten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, bei den Zusatzuntersuchungen handelt es sich um Selbstzahlerleistungen.

Die Erkennungsrate liegen für die Trisomie 21, 18 und 13 bei ca. 90-100%, für die Fehlverteilungen der Geschlechtschromosomen bei etwa 90-92%. Die Falsch-Positiv-Rate beträgt 0,1%. Ein auffälliges Ergebnis im NIPT sollte immer durch eine invasive Diagnostik überprüft werden. 

Es ist sinnvoll und wird dringend empfohlen, den NIPT mit einem frühen Fehlbildungsultraschall in der 12. bis 13. Schwangerschaftswoche zu kombinieren, um Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen, die nicht mittels NIPT erfasst werden, möglichst früh zu erkennen. Dies ist eine Selbstzahlerleistung, bei der 10x mehr Fehlbildungen entdeckt werden als beim NIPT alleine. Der NIPT kann eine konventionelle Chromosomenanalyse nicht ersetzen, und ein unauffälliger NIPT schließt fetale Fehlbildungen nicht aus. 

Die Präeklampsie (im Volksmund „Schwangerschaftsvergiftung“ genannt) ist eine ernstzunehmende Schwangerschaftskomplikation, die in der Frühschwangerschaft entsteht aber erst in der Spätschangerschaft Beschwerden macht. Diese sind oft schwer zu erkennen, v.a. durch einen oft unmerklichen Anstieg des Blutdrucks und den Nachweis von Proteinen im Urin. In besonders schweren Fällen kann es zu Leber- oder Nierenfunktionsstörungen sowie zu Krampfanfällen und Blutbildveränderungen der Mutter kommen. Für das ungeborene Baby ist die verminderte Durchblutung der Plazenta gefährlich, die zur Wachstumsverzögerung im Mutterleib und damit zu einem niedrigen Geburtsgewicht führen kann. Da es keine medikamentöse Heilung gibt, ist bei schwerer Präeklampsie die Beendigung der Schwangerschaft die einzige Therapiemöglichkeit, um schwerwiegende Komplikationen bei Mutter und Kind zu verhindern. Dies kann bei einer früh auftretenden Präeklampsie zu einer notwendigen vorzeitigen Entbindung als Frühgeburt führen mit den entsprechenden Risiken. 

Statistisch gesehen kommt die Präeklampsie bei etwa 2 % aller Schwangeren vor. Wird in der 11. – 14. SSW eine Blutdruckuntersuchung der Schwangeren, eine spezielle Ultraschalluntersuchung (Doppler-Untersuchung der Arteriae uterinae der Gebärmutter) und die Bestimmung eines Eiweißstoffs im Blut der Schwangeren (PLGF) durchgeführt, können 80 – 90 % der Frauen erkannt werden, die eine frühe Präeklampsie entwickeln, sowie ca. 35 % der Frauen, die eine späte Präeklampsie entwickeln. Bei einem erhöhten Risiko wird der möglichst umgehende Beginn einer ASS (Acetylsalicylsäure)-Einnahme in einer Dosis von 150 mg pro Tag empfohlen. Es konnte gezeigt werden, dass durch eine vorbeugende ASS-Einnahme mit möglichst frühzeitigem Beginn (möglichst noch im ersten Schwangerschaftsdrittel, also bis Woche 13+6) zwei Drittel aller Präeklampsie-Fälle, die vor der 37. SSW aufgetreten wären, verhindert werden können. Die Kosten für das Präeklampsie-Screening werden derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. 

Mit einer weiteren speziellen Ultraschall-Methode, der so genannten Dopplersonografie, kann die Geschwindigkeit und die Richtung von fließendem Blut in Arterien und Venen gemessen werden. Dies ermöglicht unter anderem, die für die Entwicklung des ungeborenen Kindes wichtige Blutversorgung von bestimmten Organen und Geweben zu kontrollieren. Sie gewährleistet auch eine Vorhersage, ob bei in der Schwangerschaft eine kindliche Wachstumsverzögerung und/oder eine mütterliche Blutdruckerkrankung zu erwarten ist.

Eine gezielte Untersuchung des kindlichen Teils der Plazenta und der Nabenschnurarterie kann notwendig sein, wenn der Verdacht auf eine kindliche Störung – etwa eine Wachstumsverzögerung – vorliegt.

Wie der normale Ultraschall ist die Dopplersonografie für Mutter und Ihr Kind unschädlich.

Mutterschaftsrichtlinie: https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/schwangerschaft-mutterschaft/

Versicherteninformationen zu den Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses:

https://www.g-ba.de/downloads/17-98-3476/2023-09-21_G-BA_Versicherteninformation_Basis-Ultraschalluntersuchungen_bf.pdf

https://www.g-ba.de/downloads/17-98-2514/2016-11-02_G-BA_Versicherteninformation_HIV-Test-Schwangerschaft_bf.pdf

https://www.g-ba.de/downloads/17-98-3215/2023-09-21_G-BA-Versicherteninformation_Schwangerschaftsdiabetes_bf.pdf

https://www.g-ba.de/downloads/17-98-5141/2020-08-20_G-BA_Versicherteninformation_Rhesusfaktor_bf.pdf

https://www.g-ba.de/downloads/17-98-5156/2021-11-09_G-BA_Versicherteninformation_NIPT_bf.pdf

Kampagne Schwanger-mit-dir vom Berufsverband der Frauenärzte: https://schwanger-mit-dir.de/

Geburtsterminrechner: https://schwanger-mit-dir.de/geburtsrechner/

Hebammenzentrale Mainz: https://www.profamilia-mainz.de/de/hebammen/hebammen.html

Fit durch die Schwangerschaft vom Netzwerk Gesund ins Leben: https://www.gesund-ins-leben.de/fuer-familien/fit-durch-die-schwangerschaft/

Leitfaden zum Mutterschutz vom Bundesministerium für Familie: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94398/b94f9a77e25658278bbf78ef4a2bec63/mutterschutzgesetz-leitfaden-deutsch-data.pdf

Operationen

Diese Operationen führen wir einmal monatlich in der Tagesklinik am Brand durch:

  • Abrasio (Ausschabung) bei Blutungsstörungen
  • Gebärmutterspiegelung (Hysteroskopie)
  • Schlingen-Konisation (Operative Entfernung von Dysplasien = pathologische Zellveränderungen des Gebärmutterhalses).
  • Kleine Eingriffe am äußeren und inneren Genitale.

Impfungen

Wir beraten Sie gerne zu notwendigen Impfungen:

  • saisonale Grippeschutzimfpung für Schwangere
  • Pertussis-(Keuchhusten-) Impfung für Schwangere
  • HPV-Impfung Gardasil 9
  • StroVac-Impfung bei rezidivierenden Harnwegsinfektionen
  • Gynatren-Impfung bei rezidivierenden Scheideninfektionen

Hier Links für weitere Informationen:

Impfungen in der Schwangerschaft: https://www.frauenaerzte-im-netz.de/frauengesundheit/impfschutz-impfungen/impfungen-in-der-schwangerschaft/

Impfungen in der Schwangerschaft Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Faktenblaetter/Schwangerschaft.pdf?__blob=publicationFile

HPV-Impfung: https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/7820/HPV-Impfung.pdf

 

Anschrift

MED Facharztzentrum

Wallstraße 3

55122 Mainz

praxis@frauenaerztinnen-mainz.de

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